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AI platform for biogas process optimisation

Access conditions and fee schedule for third-party use of RBI's AI-supported platform. The binding schedule is currently provided in German.

Note: The following usage and fee schedule is a formal German document. Please contact RBI for an English explanation or project-specific offer.

Nutzungs- und Entgeltordnung der KI-Plattform

Bedingungen für den Zugang Dritter zur KI-gestützten Plattform zur Auswertung und Optimierung von Prozessdaten aus Biogasanlagen.

Nutzungsordnung — KI-Plattform zur Prozessoptimierung in Biogasanlagen

Robert Boyle – Thüringisches Institut für BioWasserstoff- und Umweltforschung e.V.
Im Steinfeld 10, 07751 Jena

1. Gegenstand

Das RBI betreibt eine KI-gestützte Plattform zur Auswertung und Optimierung von Prozessdaten aus Biogasanlagen. Die Plattform übernimmt bereitgestellte Betriebs- und Bestandsdaten, bereitet sie auf, analysiert sie und stellt daraus abgeleitete Modelle und Optimierungsempfehlungen bereit.

Diese Nutzungsordnung regelt den entgeltlichen Zugang Dritter zur Plattform. Eigene Forschungsarbeiten des RBI und nichtwirtschaftliche wissenschaftliche Kooperationen werden hiervon getrennt behandelt.

2. Nutzerkreis

Der Zugang steht mehreren Nutzern offen. Nutzungsberechtigt sind Betreiber von Biogasanlagen, Unternehmen der Bioenergie- und Umwelttechnik, Forschungseinrichtungen sowie weitere Interessenten, deren Vorhaben fachlich zum Leistungsumfang der Plattform passt.

3. Leistungen

Im Rahmen der Nutzung kann das RBI erbringen:

  • Übernahme und technische Aufbereitung bereitgestellter Betriebs- und Bestandsdaten
  • Datenanalyse und Auswertung
  • Entwicklung und Anwendung von Modellen zu Fragestellungen der Prozessoptimierung
  • Bereitstellung der Analyse- und Modellergebnisse in vereinbarter Form

Art, Umfang und Ergebnisformat werden vor Nutzungsbeginn in Textform festgelegt.

4. Anfrage und Entscheidung

Interessenten richten eine Anfrage in Textform an die oben genannte Anschrift oder an die auf www.rbi-jena.de angegebene Kontaktadresse. Die Anfrage muss mindestens enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Beschreibung des Nutzungsvorhabens
  • Art und Umfang der bereitzustellenden Daten
  • gewünschter Nutzungszeitraum
  • Erklärung, dass der Antragsteller zur Bereitstellung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist
  • Benennung einer fachlichen Ansprechperson

Das RBI teilt Annahme, Ablehnung oder Zurückstellung in Textform mit und benennt bei Ablehnung oder Zurückstellung den maßgeblichen sachlichen Grund. Bei veränderter Sachlage oder verfügbarer Kapazität kann erneut angefragt werden.

5. Auswahlkriterien

Über Nutzungsanfragen entscheidet das RBI nach sachlichen und nachprüfbaren Kriterien:

  • fachliche Eignung des Vorhabens für die Plattform
  • technische Verarbeitbarkeit der bereitgestellten Daten
  • Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
  • Nachweis der Berechtigung des Antragstellers an den bereitgestellten Daten
  • Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an Datenbereitstellung, Datenschutz und Vertraulichkeit
  • verfügbare Bearbeitungs- und Plattformkapazität

Bei gleicher Eignung entscheidet die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anfragen.

Herkunft, Größe und Rechtsform eines Unternehmens sowie die in Abschnitt 9 genannten persönlichen Merkmale sind keine Auswahlkriterien. Ein bevorzugter oder vergünstigter Zugang wegen einer Beteiligung an den Investitionskosten der Plattform wird nicht gewährt.

Das RBI kann eine Anfrage ablehnen oder zurückstellen, wenn die Daten technisch nicht verarbeitet werden können, die Berechtigung an den Daten nicht nachgewiesen ist, keine Kapazität verfügbar ist oder das Vorhaben nicht dem Leistungsumfang entspricht.

6. Nutzungszeitraum

Die Nutzung wird befristet vergeben. Es bestehen zwei Zeitmodelle, die den Bezugsgrößen der Entgeltordnung entsprechen:

  • Kurzzeitnutzung, tageweise, für einzelne Auswertungen und Machbarkeitsprüfungen
  • laufende Nutzung, monatsweise, für fortlaufende Vorhaben

Beginn und Ende werden vor Nutzungsbeginn in Textform festgelegt. Die Dauer bemisst sich nach dem Umfang der bereitgestellten Daten, dem Umfang der vereinbarten Auswertung, dem erforderlichen Betreuungsaufwand und der verfügbaren Kapazität. Die Höchstdauer einer einzelnen Nutzung beträgt zwölf Monate, damit die Plattform mehreren Nutzern offensteht.

Der Nutzungszeitraum endet mit Ablauf der vereinbarten Frist oder mit Bereitstellung der vereinbarten Ergebnisse. Eine Verlängerung ist auf Anfrage möglich; sie wird nach denselben Auswahl- und Kapazitätskriterien geprüft.

7. Entgelte

Für die Nutzung gelten die marktüblichen Sätze der veröffentlichten Entgeltordnung der KI-Plattform in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Entgelte werden auf alle gleichartigen Nutzungen nach denselben Regeln angewandt.

8. Daten und Vertraulichkeit

Der Nutzer stellt nur Daten bereit, zu deren Nutzung und Verarbeitung er berechtigt ist, und bleibt für deren Inhalt und Richtigkeit verantwortlich.

Das RBI verwendet die bereitgestellten Daten für das vereinbarte Vorhaben sowie für die erforderliche Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdokumentation. Vertrauliche Informationen behandelt das RBI vertraulich, soweit keine gesetzlichen oder förderrechtlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- und Prüfpflichten entgegenstehen.

Das RBI dokumentiert Anfragen, Entscheidungen, Nutzungszeiträume und Entgelte. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Nutzung werden getrennt aufgezeichnet.

Für die Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen, die ein Nutzer aus Analyse- oder Modellergebnissen ableitet, bleibt der Nutzer verantwortlich. Vorhabenspezifische Einzelheiten zu Daten, Leistungsumfang, Ergebnisformat und Abwicklung regelt die Nutzungsvereinbarung; die Auswahl-, Entgelt- und Gleichbehandlungsregeln dieser Nutzungsordnung bleiben davon unberührt.

9. Gleichbehandlung

Der Zugang wird zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt. Eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung findet nicht statt.

10. Inkrafttreten und Bekanntgabe

Diese Nutzungsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt in der jeweils veröffentlichten Fassung. Sie wird öffentlich bekannt gegeben unter www.rbi-jena.de/leistungen.

Robert Boyle – Thüringisches Institut für BioWasserstoff- und Umweltforschung e.V., Jena

Entgeltordnung — KI-Plattform zur Prozessoptimierung in Biogasanlagen

Robert Boyle – Thüringisches Institut für BioWasserstoff- und Umweltforschung e.V.
Im Steinfeld 10, 07751 Jena

1. Anwendungsbereich

Diese Entgeltordnung gilt für die entgeltliche Nutzung der KI-Plattform des RBI zur Auswertung und Optimierung von Prozessdaten aus Biogasanlagen. Die Bedingungen des Zugangs regelt die Nutzungsordnung der KI-Plattform.

2. Entgelte

Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nr. Leistung Bezugsgröße Entgelt netto
1 Nutzung der KI-Plattform je Nutzungsmonat 2.200,00 EUR
2 Kurzzeitnutzung der KI-Plattform je Nutzungstag 106,00 EUR
3 Datenübernahme und technische Aufbereitung je Stunde 106,25 EUR
4 Datenanalyse und Auswertung je Tag 850,00 EUR
5 Projektbezogene Analyse einschließlich Modellentwicklung je Vorhaben nach Angebot auf Basis der Sätze 1 bis 4

3. Preisbildung

Die Entgelte entsprechen dem Marktpreis. Da für die Überlassung einer auf Biogasprozesse spezialisierten Analyseplattform keine veröffentlichten Vergleichspreise verfügbar sind, wird der Marktpreis kostenbasiert ermittelt: Grundlage sind die Vollkosten der Plattform — Abschreibung, Hosting, Betrieb, Wartung und anteilige Personalkosten — zuzüglich eines marktüblichen Aufschlags. Für die personengebundenen Leistungen (Nr. 3 bis 5) wird der Marktpreis unmittelbar aus im Wettbewerb ermittelten Tagessätzen für Datenanalyse- und KI-Dienstleistungen abgeleitet.

4. Gleichbehandlung

Das RBI wendet diese Entgeltordnung auf alle gleichartigen Nutzungen nach denselben Regeln an. Ein vergünstigter Zugang wegen einer Beteiligung an den Investitionskosten der Plattform wird nicht gewährt.

5. Geltung und Bekanntgabe

Diese Entgeltordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Entgelte gelten bis zum 31.12.2027. Danach gelten die Entgelte der dann veröffentlichten Fassung; bereits vereinbarte Nutzungen werden zu den bei Vereinbarung geltenden Sätzen abgerechnet. Die Entgeltordnung wird öffentlich bekannt gegeben unter www.rbi-jena.de/leistungen.

Robert Boyle – Thüringisches Institut für BioWasserstoff- und Umweltforschung e.V., Jena